Heizungsersatz gemäss neuem Energiegesetz St. Gallen

Das seit dem 1. Juli 2021 geltende Energiegesetz St. Gallen regelt neue bauliche Massnahmen. Ziel der Bestimmungen ist eine Senkung des Bedarfs an fossiler Energie und damit eine Reduktion der CO2-Emissionen. Eine wichtige Änderung betrifft den Heizungsersatz. Wollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre alte Heizung ersetzen, besteht Wahlfreiheit aus elf verschiedenen Standard-Lösungen: Acht davon verwenden teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas. Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie die fossile Heizung z.B. mit einer Solaranlage ergänzen, die Fenster ersetzen oder auf ein anderes Heizsystem (z.B. Wärmepumpe) wechseln will. Vorgabe ist, den Bedarf an fossiler Energie um 10 % zu reduzieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen gerne weiter und finden eine passende Lösung.